Erbschafts- und Schenkungssteuer

Das klassische Berliner Testament, in welchem sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen und die Kinder erst im Schlussfall bedacht werden, ist immer noch eine beliebte Gestaltungsform. In Zeiten explodierender Immobilienpreise, nicht nur in Ballungszentren wie München, führt das Berliner Testament jedoch immer mehr zu teilweise auch katastrophalen steuerlichen Konsequenzen.

Mit einer umsichtigen und möglichst frühzeitigen Nachlassplanung können die legalen Steuersparmöglichkeiten bei Erbschaften und Schenkungen genutzt und Erbschaftssteuer reduziert, bestmöglich sogar vermieden werden.

So können mit Hilfe einer vorweggenommenen Erbfolge bereits zu Lebzeiten die gesetzlichen Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge alle zehn Jahre erneut für Zuwendungen genutzt werden.

Durch geschickte Nachfolgeplanung können mehrere Generationen bedacht und dadurch zusätzliche Freibeträge ausgeschöpft werden.

Die selbstgenutzte Immobilie bietet eine weitere Möglichkeit, Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu sparen. Diese kann bereits zu Lebzeiten steueroptimierend übertragen werden, während durch Vereinbarung von Nießbrauchsvorbehalt und Wohnrecht die Nutzungsrechte weiterhin beim Übertragenden verbleiben. Eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit ist auch die sinnvolle Verteilung des Vermögens unter den Ehepartnern, ggf. unter Anwendung von Güterstandsschaukeln, um Freibeträge bestmöglich zu nutzen. Eine Schenkung der selbstgenutzten Immobilie an den Ehepartner ist steuerfrei möglich und unterliegt keinen Auflagen, wie sie bei der Vererbung an den Ehepartner das Erbschaftssteuergesetz vorsieht.

Bei allen Gründen, die für Steueroptimierung durch lebzeitige Schenkungen und Übertragungen sprechen, sollte jedoch die eigene finanzielle Absicherung bei der Nachfolgeplanung nicht vergessen werden.