Unternehmensnachfolge

Ein Todesfall in der Familie ist für die Angehörigen und Erben nicht nur mit einer emotionalen Belastung verbunden. Ein Nachlassfall führt auch erst einmal zu einem beträchtlichen Verwaltungsaufwand, angefangen zum Beispiel bei der Korrespondenz mit dem Nachlassgericht, mit Banken, Versicherungen und Behörden, mit allen möglichen Vertragspartnern des Erblassers, wie Vermietern und etwaigen Gläubigern, mit dem Finanzamt usw. Unter Umständen ist ein Erbschein zu beantragen, Immobilien oder Wertgegenstände im Nachlass sind zu verwerten, Makler zu beauftragen, Nachlassimmobilien sind zu räumen.

Oftmals fehlt Angehörigen bzw. potentiellen Erben die Kraft, Zeit oder auch das fachliche Know-how, eine solche Situation alleine zu bewältigen. Nicht selten sind Angehörige und Erben auch einfach nicht vor Ort, was jegliches Handeln noch weiter erschwert.
Eine professionelle Nachlassabwicklung kann oft schwerwiegende Fehler und falsche Weichenstellungen bei einem Erbfall mit damit einhergehenden Haftungsgefahren verhindern. In jedem Fall kann ein professioneller Nachlassabwickler die Abarbeitung aller Themen „rund um einen Erbfall“ erheblich beschleunigen und damit wiederum für die Erben Zeit und Kosten sparen.

Gemeinnützige Organisationen, NGOs und NPOs

Die gemeinnützige Organisation, die erbt, kann sich zwar einerseits freuen. Immer mehr werden gemeinnützige Organisationen als Erben oder Miterben in Testamenten bedacht. Je erfreulicher dies ist, desto mehr müssen sich die gemeinnützigen Organisationen, oft als Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs mit erbschaftsrechtlichen Themen auseinandersetzen.

Mit einem Erbfall und einer Nachlassabwicklung sind zudem erhebliche Haftungsrisiken, in jedem Fall aber ein beträchtlicher Aufwand verbunden. Fehler und versäumte Fristen können bei der Nachlassabwicklung schnell Haftungen der gemeinnützigen Einrichtung und ihrer Mitarbeiter sowie Schadensersatzansprüche Dritter auslösen.

Zunächst ist festzustellen, ob der ererbte Nachlass etwa überschuldet ist, und die Erbschaft nicht etwa ausgeschlagen werden sollte. Der Nachlass ist zu ermitteln und ein Nachlassinventar aufzustellen. Stellt sich erst im Nachgang heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, sind unter Beachtung formeller Vorgaben und Fristen Maßnahmen zur Haftungsbegrenzung, wie ein Antrag auf Nachlassinsolvenz, zu ergreifen.

Die Wohnung des Erblassers muss aufgelöst werden, Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.) sind zu beschaffen, Vermögen und Immobilien im In- und Ausland sind gegebenenfalls zu liquidieren, Konten festzustellen, Depots aufzulösen, Versicherungen und Dauerschuldverhältnisse zu kündigen etc., Immobilien sind häufig zu veräußern, Unternehmensbeteiligungen bestmöglich zu verwerten.

Oft gibt es Pflichtteilsberechtigte, die nun, nachdem sie aus ihrer Sicht „übergangen“ wurden, Ansprüche stellen; diese müssen geprüft, abgewehrt oder befriedigt werden. Etwaige Vermächtnisse sind zu erfüllen.

Die Kanzlei Rösch ist darauf spezialisiert, für gemeinnützige Organisationen Nachlässe auf Grundlage einer Nachlassabwicklungsvollmacht zügig und professionell abzuwickeln.

Unsere Mandanten sind einerseits gemeinnützige Organisationen, die über keine eigene Rechtsabteilung bzw. keine eigene Abteilung für Nachlassabwicklung verfügen. Wir werden jedoch auch von großen, deutschlandweit und international tätigen Organisationen als kompetenter Nachlassabwickler vor Ort beauftragt.

Wir sind ehrenamtlich tätig als Fördermitglied der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V.
Mehr dazu unter www.digev-ev.de.

Nachlassabwicklung für private Erben und Erbengemeinschaften

Auf Wunsch übernehmen wir die Nachlassabwicklung nicht nur für gemeinnützige Organisationen, sondern auch für private Erben und Erbengemeinschaften.

Oft sind die Erben nicht vor Ort oder aus anderen Gründen nicht in der Lage eine Nachlassabwicklung mit den häufig damit verbundenen komplexen Fragestellungen und umfangreichen, zeitaufwändigen Aufgaben durchzuführen.

Mit Hilfe unserer fachlichen Expertise und langjähriger Erfahrung in allen Fragestellungen rund um den Erbfall können wir den Erben helfen die Nachlassabwicklung in ihrem Sinne professionell und zügig durchzuführen.

Dr. jur. Katja Rösch

Die Kanzlei Rösch übernimmt für Sie die gesamte Nachlassabwicklung aus einer Hand.

Als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter haben wir ein breites und langjährig erworbenes Know-how bei der wirtschaftlichen Abwicklung von Nachlässen. Als Fachanwältin für Erbrecht verfügt Frau Dr. Rösch über die notwendige juristische Expertise, um alle Frage rund um den Erbfall professionell und zügig abzuwickeln.

Dabei können wir auf unser Netzwerk von Kooperationspartnern und Spezialisten, wie Immobilienmaklern, Sachverständige für Immobilien, Sachverständige für Wertgegenstände, und vieles mehr zurückgreifen.

Wir überwachen die finanzielle Abwicklung des kompletten Nachlasses und rechnen Ihnen gegenüber transparent ab, wie wir es auch dem Nachlassgericht gegenüber bei einem gerichtlichen Auftrag tun.