Die Testamentsvollstreckung ist ein Gestaltungs-instrument, das die Möglichkeit eröffnet, den letzten Willen nach dem Tod durch eine hierfür bestimmte Vertrauensperson abwickeln zu lassen. Auch kann ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, um den Nachlass für eine bestimmte Dauer oder langfristig zu verwalten.
Es gibt zahlreiche Konstellationen, bei denen die testamentarische Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll oder sogar erforderlich sein kann. Klassische Anwendungsfälle der Testamentsvollstreckung ergeben sich bei der Einsetzung von Minderjährigen als Erben, beim sog. Behinderten- und Bedürftigtentestament, bei Unternehmertestamenten oder generell beim Erfordernis der aktiven Unterstützung der Erben bei Auseinandersetzung oder Verwaltung des Erbes.
Die Kanzlei Rösch berät über Möglichkeiten und konkrete Ausgestaltung einer Testamentsvollstreckungsanordnung in einer Nachfolgeregelung.
Ebenso übernimmt Frau Dr. Rösch als geprüfte Testamentsvollstreckerin und Fachanwältin für Erbrecht auf Wunsch das Amt des Testamentsvollstreckers. Sie hat mehrere Testamentsvollstreckerlehrgänge sowohl der Arbeitsgemeinschaft zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) sowie der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) erfolgreich absolviert und wird in der Testamentsvollstreckerliste des DVEV geführt.
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Dr. jur. Katja Rösch
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Geprüfte Testamentvollstreckerin
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