Durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung kann selbstbestimmtes Handeln im Alter und bei Krankheit gesichert werden. Ohne derartige Notfallregelungen droht die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht und nicht selten die Einsetzung eines Berufsbetreuers, der dann über persönliche Belange entscheidet.
Durch eine Vorsorgevollmacht kann in den meisten Fällen die gesetzliche Betreuung vermieden werden. Jeder hat selbst in der Hand festzulegen, wer seine Interessen einmal wahrnehmen und ihn im Bedarfsfall vertreten soll. Gerade in den Zeiten zunehmender Überalterung der Gesellschaft, steigender Anzahl von Demenzerkrankten u.v.m. stehen Vorsorgevollmachten immer mehr im Fokus und sind wichtiger denn je.
Für den Fall, dass man bei Krankheit oder nach einem Unfall selbst nicht mehr in der Lage ist, sich zu äußern, kann mit einer Patientenverfügung Ärzten und Klinikpersonal vorgegeben werden, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder vielmehr nicht gewünscht sind. Auch über dieses Instrument lässt sich Leben und Sterben selbst bestimmen.
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Dr. jur. Katja Rösch
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