Steueroptimierte Nachfolgeplanung, Testamentsgestaltung, Streit unter Erben, Pflichtteilsauseinandersetzungen, Testamentsvollstreckungen – in Sachen Erbrecht und Nachfolge ergeben sich viele rechtliche Fragen.
Anders als andere sind wir keine Experten für alles: Wir sind Ihre kompetente und spezialisierte Fachkanzlei für Erbrecht und Nachfolge im in Erlangen und Umgebung und beraten Sie gerne persönlich zu allen rechtlichen Belangen auf diesem Gebiet.
Von unserer Zweigstelle in Erlangen (Hauptsitz in Schwabach) bieten wir Ihnen vor Ort unsere Expertise im Erbrecht, unter anderem zur individuellen Nachfolgeplanung und Nachfolgegestaltung, zur persönlichen Beratung und Nachlassabwicklung nach einem Todesfall, bei Streit um den Pflichtteil und bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Mit unserer Expertise für Erbrecht und Testamentsvollstreckungen sind wir auf Wunsch auch als Testamentsvollstrecker tätig.
Dank unserer konsequenten fachlichen Ausrichtung und Spezialisierung mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen als Die Fachkanzlei für Erbrecht von unserer Zweigstelle Erlangen in Erlangen und Umgebung individuelle, persönliche Betreuung und fachkundiges, strategisches Vorgehen für Ihren Erfolg.
Unsere Leistungen für Erlangen und Umgebung
Die Fachkanzlei für Erbrecht – Nachfolgeplanung und Testament
Durchdachte Nachfolgeregelungen und formal korrekte sowie inhaltlich eindeutige Testamente sind wichtig, um mögliche Erbenstreitigkeiten und Konflikte unter Angehörigen möglichst gering zu halten. Gerade bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien und komplexen Familienkonstellationen ist bei der Nachlassgestaltung die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt notwendig. In Zeiten stark steigender Immobilienpreise ist eine steueroptimierte Nachfolgeregelung ohnehin unabdingbar.
Als Fachkanzlei für Erbrecht bieten wir Ihnen von unserer Zweigstelle in Erlangen unsere Expertise für eine rechtssichere Nachfolgeplanung sowie Testamentserstellung, darunter auch zu Spezialthemen wie Behindertentestament und Bedürftigentestament, Minimierung von Pflichtteilsansprüchen, Vermeidung von Erbengemeinschaften, u.v.m.
Die Fachkanzlei für Erbrecht – Pflichtteil
Sie wurden enterbt und wollen Ihren Pflichtteil einfordern oder werden als Erbe mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert? Das deutsche Pflichtteilsrecht ist höchst komplex und hat zahlreiche Fallstricke. Pflichtteilsauseinandersetzungen sind oftmals langwierig und nicht selten sehr emotional belastet. Ohne die Begleitung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht kann „viel Geld kaputt gemacht werden.“ Oftmals kann auch bereits durch eine geschickte Nachfolgeregelung zu Lebzeiten der Pflichtteil reduziert oder bestenfalls vermieden werden.
Als Fachkanzlei für Erbrecht mit über 20-jähriger Erfahrung in diesem Gebiet bieten wir Ihnen von unserer Zweigstelle in Erlangen fachkompetente und engagierte Vertretung Ihrer Interessen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsforderungen.
Die Fachkanzlei für Erbrecht – Nachlassabwicklung und Streit unter den Erben
Gerade bei werthaltigen Nachlässen mit Immobilien und Unternehmensanteilen, die es unter den Erben auseinanderzusetzen gilt, treten viele rechtliche Fragestellungen auf. Finanzielle und wirtschaftliche Interessen, aber auch emotionale Verstrickungen machen die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften schwierig und höchst konfliktträchtig. Nicht selten geht es dabei bis zur Teilungsversteigerung.
Als Fachkanzlei, die ausschließlich auf Erbrecht in allen seinen Facetten spezialisiert ist, sind wir von unserer Zweigstelle in Erlangen aus Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort für alle Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen und Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Nachlässen sowie der Beendigung von Erbengemeinschaften.
Die Fachkanzlei für Erbrecht – Testamentsvollstreckung
Damit der im Testament festgehaltene letzte Wille zuverlässig umgesetzt wird, ist in bestimmten Fällen die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll. Dieser trägt nicht nur die Verantwortung dafür, dass alle im Testament genannten Punkte im Sinne des letzten Willens des Erblassers umgesetzt und der Nachlass auseinandergesetzt wird, sondern kann auch mit einer längerfristigen Verwaltung des Nachlasses betraut werden. Solche Gestaltungen können gerade bei minderjährigen oder sonst schützenswerten Erben geboten sein.
Als Testamentsvollstreckerin (erfolgreich abgeschlossene Ausbildung nach AGT und DVEV) und Fachanwältin für Erbrecht bietet Frau Dr. Rösch Ihnen von unserer Zweigstelle in Erlangen jahrelange Erfahrung und höchste Fachkompetenz bei der Testamentsvollstreckung.
Die Fachkanzlei für Erbrecht – Unternehmertestament und Unternehmensnachfolge
Eine Unternehmensnachfolge sollte zeitig geregelt werden, um die Übergabe gut planen und rechtssicher im Idealfall entweder zu Lebzeiten umsetzen zu können. In jedem Fall sollte aber jeder Unternehmer, egal wie alt oder jung, im Rahmen eines Untertestaments sinnvolle Regelungen für die Zukunft seines Unternehmens im Todesfalle treffen. Dabei muss auch immer bedacht werden, dass der letzte Wille nicht in Widerspruch zu Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsvertrag steht und Erbenstreitigkeiten vorgebeugt wird.
Als Fachkanzlei für Erbrecht beraten wir Sie von unserer Zweigstelle Erlangen für den Raum Erlangen und Umgebung. Für besondere steuerliche Belange arbeiten wir dabei auch mit spezialisierten Steuerberatern zusammen.
Die Fachkanzlei für Erbrecht – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Selbstbestimmtes Handeln auch im Alter und bei Krankheit ist das zentrale Argument für die Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass Ihre Vertrauenspersonen im Bedarfsfalle tätig werden können, ohne Anordnung einer gerichtlichen Betreuung, manchmal bis hin zur Einsetzung von externen Berufsbetreuern. Obgleich es dafür unzählige Formulare im Internet gibt, sind dabei doch einige Fallstricke zu beachten.
Als Fachkanzlei für Erbrecht beraten wir Sie von unserer Zweigstelle Erlangen für den Raum Erlangen und Umgebung. Mit unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung leisten wir für Sie die notwendige Unterstützung und Beratung, um im Bedarfsfall Ihr selbstbestimmtes Handeln zu gewährleisten.
Die Fachkanzlei für Erbrecht – Erbschafts- und Schenkungssteuer
In Zeiten stetig steigender Immobilienpreise, stellt sich das Problem der Erbschafts- und Schenkungssteuer längst nicht mehr nur für die „Reichen“ und nicht nur in Metropolen wie München, Hamburg, sondern auch bereits für den „normalen Familienheimbesitzer“ in Deutschland. Umso mehr ist eine weitsichtige, steueroptimierte Nachfolgeregelung notwendig.
Als Fachkanzlei für Erbrecht bieten wir Ihnen von unserer Zweigstelle Erlangen für den Raum Erlangen und Umgebung unsere Unterstützung, um nicht unnötig in die Steuerfallen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts zu tappen.
Das sagen unsere Mandanten
A. P.
„Sollte eine Anwältin benötigt werden, dann immer wieder die Kanzlei Rösch. Hier wird einem mit fundiertem Fachwissen geholfen und trotzdem versucht, die Kosten für den Mandanten so gering wie möglich zu halten. Sehr freundliches Personal – sowohl persönlich wie auch telefonisch. Frau Dr. jur. Rösch ist sehr nett, kompetent und – ganz wichtig – sie hört ihren Mandanten zu!“
Peter Baumann
„Frau Dr. Rösch hat uns bei einem Erbteilstreit in der Familie sehr gut beraten und war in dieser schweren Zeit immer für uns ansprechbar. Sehr nett, sehr empatisch und wirklich kompetent, wir haben uns gut aufgehoben gefühlt.“
Susanne Kurz
„Tolle Beratung zur Patientenverfügung. Meiner Mutter war es immer wichtig, selbst darüber bestimmen zu können, welche medizinischen Maßnahmen bei ihr ergriffen werden, auch für den Moment, in dem sie es dann vielleicht nicht mehr kann. Frau Dr. Rösch hat uns sehr behutsam und mit viel Fachwissen bei der Erstellung einer Patientenverfügung unterstützt und uns auch auf einige Punkte hingewiesen, die mir vorher so gar nicht bewusst waren. Wir sind froh, dass wir jetzt eine rechtssichere Patientenverfügung haben, auf die wir uns im Zweifelsfall verlassen können.“